Finanzierung der Kindertagespflege

Finanzierung der Kindertagespflege

Die Höhe der Kosten, mit denen Sorgeberechtigte für die Kinderbetreuung rechnen müssen, richtet sich nach der Satzung Kindertagespflege des Kreises Schwalm-Eder bzw. der Vereinbarung, die Eltern privat mit der Kindertagespflegeperson treffen.

Anspruch auf die Förderleistung haben alle Kinder vom 1. Geburtstag bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Sorgeberechtigte von Kindern unter einem Jahr oder ab dem 3. Lebensjahr können zusätzlich Kindertagespflege in Anspruch nehmen, wenn sie entweder berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind und die Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtung oder eines Hortangebotes nicht die notwendigen Zeiten abdecken.

Festlegung der Elternbeiträge

Die Elternbeiträge sind in der Satzung Kindertagespflege des Kreises Schwalm-Eder geregelt. Sie richten sich nach dem Umfang der wöchentlichen Betreuungszeiten und werden vom Kreis Schwalm-Eder erhoben.

Die Staffelung reicht von einem Betreuungsumfang mit 15 Stunden/Woche bis zu 45 Stunden/Woche und startet bei einem Elternbeitrag in Höhe von monatlich € 90,00 bis zu monatlich € 265,00.

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